§ 0
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ an den Lehrgang „Pädagogische Ausbildung von Lehrenden des Exekutivdienstes“ der Sicherheitsakademie des Bundesministeriums für Inneres, Wien, sowie Schaffung der Bezeichnung „Akademische Lehrerin des Exekutivdienstes“ und „Akademischer Lehrer des Exekutivdienstes“
Kurztitel
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ an den Lehrgang „Pädagogische Ausbildung von Lehrenden des Exekutivdienstes“ der Sicherheitsakademie des Bundesministeriums für Inneres, Wien, sowie Schaffung der Bezeichnung „Akademische Lehrerin des Exekutivdienstes“ und „Akademischer Lehrer des Exekutivdienstes“
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 295/2003
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.07.2003
Außerkrafttretensdatum
31.12.2010
Index
72/01 Hochschulorganisation
Langtitel
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ an den Lehrgang „Pädagogische Ausbildung von Lehrenden des Exekutivdienstes“ der Sicherheitsakademie des Bundesministeriums für Inneres, Wien, sowie über die Schaffung der Bezeichnung „Akademische Lehrerin des Exekutivdienstes“ und „Akademischer Lehrer des Exekutivdienstes“
StF: BGBl. II Nr. 295/2003
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 27 Abs. 1 und § 28 Abs. 2 des Universitäts-Studiengesetzes, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 121/2002, wird verordnet:
Schlagworte
e-rk
Zuletzt aktualisiert am
13.03.2026
Gesetzesnummer
20002766
Dokumentnummer
NOR30003013
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