Verleihung der Bezeichnung Lehrgang universitären Charakters“ an den Lehrgang Pädagogische Ausbildung von Lehrenden des Exekutivdienstes“ der Sicherheitsakademie des Bundesministeriums für Inneres, Wien, sowie Schaffung der Bezeichnung Akademische Lehrerin des Exekutivdienstes“ und Akademischer Lehrer des Exekutivdienstes“

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.2003

§ 0

Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ an den Lehrgang „Pädagogische Ausbildung von Lehrenden des Exekutivdienstes“ der Sicherheitsakademie des Bundesministeriums für Inneres, Wien, sowie Schaffung der Bezeichnung „Akademische Lehrerin des Exekutivdienstes“ und „Akademischer Lehrer des Exekutivdienstes“

Kurztitel

Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ an den Lehrgang „Pädagogische Ausbildung von Lehrenden des Exekutivdienstes“ der Sicherheitsakademie des Bundesministeriums für Inneres, Wien, sowie Schaffung der Bezeichnung „Akademische Lehrerin des Exekutivdienstes“ und „Akademischer Lehrer des Exekutivdienstes“

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 295/2003

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.07.2003

Außerkrafttretensdatum

31.12.2010

Index

72/01 Hochschulorganisation

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ an den Lehrgang „Pädagogische Ausbildung von Lehrenden des Exekutivdienstes“ der Sicherheitsakademie des Bundesministeriums für Inneres, Wien, sowie über die Schaffung der Bezeichnung „Akademische Lehrerin des Exekutivdienstes“ und „Akademischer Lehrer des Exekutivdienstes“

StF: BGBl. II Nr. 295/2003

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 27 Abs. 1 und § 28 Abs. 2 des Universitäts-Studiengesetzes, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 121/2002, wird verordnet:

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2026

Gesetzesnummer

20002766

Dokumentnummer

NOR30003013

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