vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verlängerung des Zeitraums für Freistellungen nach § 735 Abs. 3 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz und § 258 Abs. 3 Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

aktuell keine Fassung in Kraft

Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.