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Vbg. Schutz der land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer gegen Gefährdung durch gefährliche Arbeitsstoffe und über Grenzwerte für gefährliche Arbeitsstoffe
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01.1.2020 (BGBl. II Nr. 381/2020)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Landwirtschaftliche Grenzwerteverordnung – L-GKV (BGBl. II Nr. 381/2020)