vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 84a VBG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2007

§ 84a

Bei Aufnahme in ein Dienstverhältnis zum Bund nach dem 30. Juni 2007, auf das dieses Bundesgesetz anzuwenden ist, ist § 54 Abs. 3 GehG nicht anzuwenden.