Ursprungsbezeichnungen und Benennungen für Käse (Protokoll)

Alte FassungIn Kraft seit 12.7.1953

1. Dänemark, Norwegen und Schweden haben das Abkommen von Stresa, BGBl. Nr. 135/1955, gekündigt (BGBl. Nr. 130/1974 und BGBl. Nr. 51/1992); siehe hiezu Punkt VIII dieses Protokolls. 2. Internationales Abkommen über die Anwendung der Ursprungsbezeichnungen und Benennungen für Käse, BGBl. Nr. 135/1955.

§ 0

Ursprungsbezeichnungen und Benennungen für Käse (Protokoll)

Kurztitel

Ursprungsbezeichnungen und Benennungen für Käse (Protokoll)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 136/1955 aufgehoben durch BGBl. Nr. 269/1995

Typ

Vertrag - Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

12.07.1953

Außerkrafttretensdatum

09.02.1996

Unterzeichnungsdatum

18.07.1951

Index

29/07 Gewerblicher Rechtsschutz

Langtitel

(Übersetzung)

Protokoll

StF: BGBl. Nr. 136/1955

Änderung

BGBl. Nr. 269/1995

Sprachen

Englisch, Französisch

Vertragsparteien

Mitgliedstaaten : siehe Titeldokument, BGBl. Nr. 135/1955

Sonstige Textteile

Der Bundespräsident der Republik Österreich erklärt hiemit dem am 18. Juli 1951 in Den Haag abgeschlossenen Protokoll, betreffend die Ergänzung des am 1. Juni 1951 in Stresa unterzeichneten Internationalen Abkommens über die Anwendung der Ursprungsbezeichnungen und Benennungen für Käse, welches also lautet: ...

namens der Republik Österreich beizutreten und verspricht in deren Namen die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Protokoll enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Beitrittsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft und vom Bundesminister für die Auswärtigen Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, den 27. Mai 1953.

Ratifikationstext

Die österreichische Beitrittsurkunde wurde am 12. Juni 1953 bei der italienischen Regierung hinterlegt.

Das vorliegende Protokoll ist gemäß seinem Artikel 8 Abs. 1 am 12. Juli 1953 in Kraft getreten.

Bis zum 1. Juli 1954 haben noch folgende Staaten das Protokoll ratifiziert: Dänemark, Frankreich, Italien, Niederlande, Norwegen, Schweden, Schweiz.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Vertragschließenden Parteien, welche am 1. Juni 1951 in Stresa das Internationale Abkommen über die Anwendung der Ursprungsbezeichnungen und Benennungen für Käse unterzeichnet haben, mit Ausnahme von Österreich, das hier nicht vertreten ist, jedoch mit Einschluß der Niederlande, sind übereingekommen, wie folgt:

Anmerkung

1. Dänemark, Norwegen und Schweden haben das Abkommen von Stresa, BGBl. Nr. 135/1955, gekündigt (BGBl. Nr. 130/1974 und BGBl. Nr. 51/1992); siehe hiezu Punkt VIII dieses Protokolls.

2. Internationales Abkommen über die Anwendung der Ursprungsbezeichnungen und Benennungen für Käse, BGBl. Nr. 135/1955.

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2023

Gesetzesnummer

10001943

Dokumentnummer

NOR11001966

alte Dokumentnummer

N2195525579S

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)