Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei (Straßenübergänge) (Tschechische R)

Alte FassungIn Kraft seit 21.1.1978

Für die Tschechische Republik (BGBl. III Nr. 123/1997) wurde eine Kopie des Vertrages erstellt. Zwar nicht formell aufgehoben, aber spätestens seit dem Untergang der Tschechoslowakei (CSFR) mit 31.12.1992 kann dieser Vertrag als nicht mehr in Kraft stehend angesehen werden. In den Aufzählungen der Weitergeltung von Verträgen für die Slowakei in BGBl. Nr. 1046/1994 und BGBl. Nr. 1047/1994 ist dieser Vertrag nicht enthalten.

§ 0

Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei (Straßenübergänge) (Tschechische R)

Kurztitel

Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei (Straßenübergänge) (Tschechische R)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 9/1978

Typ

Vertrag - (Tschechische R)

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

21.01.1978

Außerkrafttretensdatum

31.12.1992

Unterzeichnungsdatum

22.11.1977

Index

19/02 Staatsgrenzen

Beachte

Für die Tschechische Republik (BGBl. III Nr. 123/1997) wurde eine Kopie des Vertrages erstellt.

Zwar nicht formell aufgehoben, aber spätestens seit dem Untergang der Tschechoslowakei (CSFR) mit 31.12.1992 kann dieser Vertrag als nicht mehr in Kraft stehend angesehen werden. In den Aufzählungen der Weitergeltung von Verträgen für die Slowakei in BGBl. Nr.

1046/1994 und BGBl. Nr. 1047/1994 ist dieser Vertrag nicht

enthalten.

Langtitel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Schaffung von Straßenübergängen an der gemeinsamen Staatsgrenze

StF: BGBl. Nr. 9/1978

Sprachen

Deutsch, Tschechisch

Ratifikationstext

Das vorstehende Abkommen tritt gemäß seinem Art. 5 am 21. Jänner 1978 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik,

vom Wunsche geleitet, die gegenseitigen gutnachbarlichen Beziehungen auf der Grundlage der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa weiterzuentwickeln und

die Zusammenarbeit auf den Gebieten des internationalen Personen- und Güterfernverkehrs sowie auch des Fremdenverkehrs zu erweitern,

haben folgendes vereinbart:

Schlagworte

Personenfernverkehr

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2019

Gesetzesnummer

10000636

Dokumentnummer

NOR11000638

alte Dokumentnummer

N1197847833L

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