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Soziale Sicherheit (Vorbereitende Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2013

§ 0

Soziale Sicherheit (Vorbereitende Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen)

Kurztitel

Soziale Sicherheit (Vorbereitende Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 210/2013

Typ

Vertrag - Vorb. Komm. für CTBTO

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.10.2013

Unterzeichnungsdatum

11.01.2013

Index

69/03 Soziale Sicherheit

Langtitel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen über soziale Sicherheit

StF: BGBl. III Nr. 210/2013 (NR: GP XXIV RV 2139 AB 2230 S. 194 . BR: AB 8937 S. 819 .)

Sprachen

Deutsch, Englisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. 19 Abs. 1 des Abkommens wurden am 2. Mai bzw. 27. Juni 2013 (eingelangt am 9. Juli 2013) abgegeben; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung mit 1. Oktober 2013 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Vorbereitende Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen sind im Hinblick auf die Abschnitte 30 und 31 des am 18. März 19971 unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen über den Amtssitz der Kommission wie folgt übereingekommen:

_______________________________

1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 188/1997.

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2020

Gesetzesnummer

20008560

Dokumentnummer

NOR40155488

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