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Soziale Sicherheit (Kroatien)
Kurztitel
Soziale Sicherheit (Kroatien)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 162/1998
Inkrafttretensdatum
01.10.1998
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK KROATIEN ÜBER SOZIALE SICHERHEIT
StF: BGBl. III Nr. 162/1998 (NR: GP XX RV 768 AB 875 S. 88 . BR: AB 5549 S. 631 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 22. September 1998 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 36 Abs. 2 mit 1. Oktober 1998 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich
und
die Republik Kroatien,
von dem Wunsche geleitet, die gegenseitigen Beziehungen auf dem Gebiete der sozialen Sicherheit zu regeln,
sind übereingekommen, folgendes Abkommen zu schließen:
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