Soziale Sicherheit für Angestellte des Hochkommissärs für Flüchtlinge

Alte FassungIn Kraft seit 07.8.1977

§ 0

Soziale Sicherheit für Angestellte des Hochkommissärs für Flüchtlinge

Kurztitel

Soziale Sicherheit für Angestellte des Hochkommissärs für Flüchtlinge

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 355/1977 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 99/1998

Typ

Vertrag - UNO

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

07.08.1977

Außerkrafttretensdatum

31.05.1998

Unterzeichnungsdatum

06.08.1976

Index

19/21 Angestellte internationaler Organisationen

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM HOCHKOMMISSÄR DER VEREINTEN NATIONEN FÜR DIE FLÜCHTLINGE BETREFFEND DIE SOZIALE SICHERHEIT DER ANGESTELLTEN BEIM AMT DES VERTRETERS IN ÖSTERREICH DES

HOCHKOMMISSÄRS DER VEREINTEN NATIONEN FÜR DIE FLÜCHTLINGE

StF: BGBl. Nr. 355/1977

Änderung

BGBl. Nr. 418/1986

BGBl. III Nr. 99/1998 (NR: GP XX RV 668 AB 792 S. 83. BR: AB 5530 S. 629.)

Sprachen

Deutsch, Englisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird verfassungsmäßig genehmigt.

Ratifikationstext

Die Vollmacht zur Durchführung des in Art. 16 des Abkommens vorgesehenen Notenaustausches wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 16 am 7. August 1977 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Im Hinblick auf Abschnitt 45 des am 13. April 1967 unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen über den Amtssitz der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung, der bestimmt:

„Dieses Abkommen wird sinngemäß auf andere Ämter der Vereinten Nationen angewendet werden, die mit Zustimmung der Regierung in der Republik Österreich errichtet werden“

sowie im Hinblick auf die Abschnitte 19, 20 und 44 dieses Amtssitzabkommens

sind die Republik Österreich und der Hochkommissär der Vereinten Nationen für die Flüchtlinge wie folgt übereingekommen:

Zuletzt aktualisiert am

25.07.2018

Gesetzesnummer

10000613

Dokumentnummer

NOR11000615

alte Dokumentnummer

N1197714784P

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