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Soziale Sicherheit (Finnland)
Kurztitel
Soziale Sicherheit (Finnland)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 349/1987
Inkrafttretensdatum
01.07.1987
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK FINNLAND ÜBER SOZIALE SICHERHEIT
StF: BGBl. Nr. 349/1987 (NR: GP XVI RV 851 AB 921 S. 136 . BR: AB 3113 S. 475 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Schlußprotokoll wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 8. April 1987 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 38 Abs. 2 am 1. Juli 1987 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Republik Finnland,
von dem Wunsche geleitet, die gegenseitigen Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet der Sozialen Sicherheit zu regeln, sind übereingekommen, folgendes Abkommen zu schließen:
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