Sichtvermerkspflicht - teilweise Aussetzung der Aufhebung - Verläng.

Alte FassungIn Kraft seit 06.4.1991

Das Abkommen ist mit dem Beitritt Polens zur EU als beendet anzusehen (vgl. BGBl. III Nr. 5/2013).

§ 0

Sichtvermerkspflicht - teilweise Aussetzung der Aufhebung - Verläng.

Kurztitel

Sichtvermerkspflicht - teilweise Aussetzung der Aufhebung - Verläng.

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 164B/1991

Inkrafttretensdatum

06.04.1991

Außerkrafttretensdatum

30.04.2004

Beachte

Das Abkommen ist mit dem Beitritt Polens zur EU als beendet anzusehen (vgl. BGBl. III Nr. 5/2013).

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Verlängerung der

teilweisen Aussetzung der Anwendung des Abkommens zwischen der

Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der

Volksrepublik Polen über die gegenseitige Aufhebung der

Sichtvermerkspflicht durch Polen

StF: BGBl. Nr. 164b/1991

Änderung

BGBl. III Nr. 5/2013

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