Das Abkommen ist mit dem Beitritt Polens zur EU als beendet anzusehen (vgl. BGBl. III Nr. 5/2013).
§ 0
Sichtvermerkspflicht - teilweise Aussetzung der Aufhebung - Verläng.
Kurztitel
Sichtvermerkspflicht - teilweise Aussetzung der Aufhebung - Verläng.
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 164B/1991
Inkrafttretensdatum
06.04.1991
Außerkrafttretensdatum
30.04.2004
Beachte
Das Abkommen ist mit dem Beitritt Polens zur EU als beendet anzusehen (vgl. BGBl. III Nr. 5/2013).
Langtitel
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Verlängerung der
teilweisen Aussetzung der Anwendung des Abkommens zwischen der
Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der
Volksrepublik Polen über die gegenseitige Aufhebung der
Sichtvermerkspflicht durch Polen
StF: BGBl. Nr. 164b/1991
Änderung
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