§ 0
Schiffahrt auf dem Alten Rhein (Schweiz)
Kurztitel
Schiffahrt auf dem Alten Rhein (Schweiz)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 633/1975
Typ
Vertrag - Schweiz
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.01.1976
Außerkrafttretensdatum
31.12.2007
Unterzeichnungsdatum
01.06.1973
Index
99/06 See- und Binnenschifffahrt
Langtitel
VERTRAG ÜBER DIE SCHIFFAHRT AUF DEM ALTEN RHEIN
StF: BGBl. Nr. 633/1975
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Vertrages, dessen Art. 9 Abs. 2 verfassungsändernd ist, wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 19. November 1975 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. 12 Abs. 1 am 1. Jänner 1976 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
UND
DIE SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT
in dem Wunsch,
im Hinblick auf Artikel 1 Absatz 3 des Übereinkommens über die Schiffahrt auf dem Bodensee vom 1. Juni 1973 die Schiffahrt auf dem Alten Rhein durch einen Vertrag und einheitliche Schiffahrtsvorschriften zu regeln,
sind wie folgt übereingekommen:
Anmerkung
BGBl. Nr. 632/1975
Zuletzt aktualisiert am
31.01.2020
Gesetzesnummer
10011480
Dokumentnummer
NOR11011745
alte Dokumentnummer
N9197514229T
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
