Schiffahrt auf dem Alten Rhein (Schweiz)

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1976

§ 0

Schiffahrt auf dem Alten Rhein (Schweiz)

Kurztitel

Schiffahrt auf dem Alten Rhein (Schweiz)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 633/1975

Typ

Vertrag - Schweiz

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.1976

Außerkrafttretensdatum

31.12.2007

Unterzeichnungsdatum

01.06.1973

Index

99/06 See- und Binnenschifffahrt

Langtitel

VERTRAG ÜBER DIE SCHIFFAHRT AUF DEM ALTEN RHEIN

StF: BGBl. Nr. 633/1975

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Vertrages, dessen Art. 9 Abs. 2 verfassungsändernd ist, wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 19. November 1975 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. 12 Abs. 1 am 1. Jänner 1976 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

UND

DIE SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT

in dem Wunsch,

im Hinblick auf Artikel 1 Absatz 3 des Übereinkommens über die Schiffahrt auf dem Bodensee vom 1. Juni 1973 die Schiffahrt auf dem Alten Rhein durch einen Vertrag und einheitliche Schiffahrtsvorschriften zu regeln,

sind wie folgt übereingekommen:

Anmerkung

BGBl. Nr. 632/1975

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2020

Gesetzesnummer

10011480

Dokumentnummer

NOR11011745

alte Dokumentnummer

N9197514229T

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