§ 0
Rechtshilfe in Strafsachen (Kanada)
Kurztitel
Rechtshilfe in Strafsachen (Kanada)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 185/1997
Inkrafttretensdatum
01.12.1997
Langtitel
VERTRAG zwischen der Republik Österreich und Kanada über die Rechtshilfe in Strafsachen
StF: BGBl. III Nr. 185/1997 (NR: GP XX RV 577 VV S. 71. BR: AB 5444 S. 626.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. September 1997 ausgetauscht; der Vetrag (Anm.: richtig: Vertrag) tritt gemäß seinem Art. 22 Abs. 2 mit 1. Dezember 1997 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und Kanada,
Von dem Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit bei der Verbrechensbekämpfung zu verbessern und die Beziehungen zwischen beiden Staaten auf dem Gebiet der Rechtshilfe in Strafsachen zu erleichtern,
in erneuter Bekräftigung der gegenseitigen Achtung ihrer Rechtsordnung und ihrer Rechtspflegeorgane,
sind wie folgt übereingekommen:
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