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Rechtshilfe in Strafsachen - Ergänzung und Erleichterung (Slowakei)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.2.1996

§ 0

Rechtshilfe in Strafsachen - Ergänzung und Erleichterung (Slowakei)

Kurztitel

Rechtshilfe in Strafsachen - Ergänzung und Erleichterung (Slowakei)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 28/1996

Inkrafttretensdatum

01.02.1996

Langtitel

VERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 *) und die Erleichterung seiner Anwendung

StF: BGBl. Nr. 28/1996 (NR: GP XIX RV 141 AB 313 S. 46 . BR: AB 5058 S. 603 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 28. November 1995 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. XX Abs. 2 mit 1. Februar 1996 in Kraft.

_______________________

*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 41/1969

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