vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rechtshilfe in Strafsachen - Ergänzung und Erleichterung (Tschechische R)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1996

§ 0

Rechtshilfe in Strafsachen - Ergänzung und Erleichterung (Tschechische R)

Kurztitel

Rechtshilfe in Strafsachen - Ergänzung und Erleichterung (Tschechische R)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 744/1995

Inkrafttretensdatum

01.01.1996

Langtitel

VERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen *) vom 20. April 1959 und die Erleichterung seiner Anwendung

StF: BGBl. Nr. 744/1995 (NR: GP XIX RV 142 AB 314 S. 46 . BR: AB 5059 S. 603 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 3. Oktober 1995 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. XIX Abs. 2 mit 1. Jänner 1996 in Kraft.

_____________________

*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 41/1969

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte