vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Pauschalvergütung für den Dienstplan und einer Aufwandsentschädigung für den rechtskundigen Dienstes bei Bundespolizeibehörden

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1975

§ 0

Pauschalvergütung für den Dienstplan und einer Aufwandsentschädigung für den rechtskundigen Dienstes bei Bundespolizeibehörden

Kurztitel

Pauschalvergütung für den Dienstplan und einer Aufwandsentschädigung für den rechtskundigen Dienstes bei Bundespolizeibehörden

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 46/1975

Inkrafttretensdatum

01.01.1975

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Inneres vom 11. Dezember 1974 über die Festsetzung der Pauschalvergütung für den verlängerten Dienstplan und einer pauschalierten Aufwandsentschädigung für die Beamten des rechtskundigen Dienstes bei den Bundespolizeibehörden

StF: BGBl. Nr. 46/1975

Änderung

BGBl. II Nr. 392/2001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte