§ 0
Notenwechsel über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Übereinkommen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen (Schweiz)
Kurztitel
Notenwechsel über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Übereinkommen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen (Schweiz)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 285/1937
Typ
Vertrag – Schweiz
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
19.07.1937
Unterzeichnungsdatum
30.06.1937
Index
99/03 Kraftfahrrecht
Langtitel
Notenwechsel mit der Schweiz über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Übereinkommen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen
StF: BGBl. Nr. 285/1937
Sonstige Textteile
Nachdem der am 1. März 1937 in Wien unterfertigte Notenwechsel mit der Schweiz über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Übereinkommen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen, welcher also lautet:
die verfassungsmäßige Genehmigung des Bundestages erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Übereinkommen für ratifiziert und verspricht im Namen Österreichs dessen gewissenhafte Erfüllung.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und von den Bundesministern für Handel und Verkehr und Finanzen gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel des Bundesstaates Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 30. Juni 1937.
Ratifikationstext
Der Notenwechsel mit der Schweiz über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Übereinkommen zwischen Österreich und der Schweiz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen, dessen materielle Bestimmungen bereits durch die Verordnung der Bundesregierung B. G. Bl. Nr. 111/1937 vorläufig in Kraft gesetzt wurden, ist am 19. Juli 1937 endgültig in Kraft getreten.
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
04.05.2022
Gesetzesnummer
10011230
Dokumentnummer
NOR11011495
alte Dokumentnummer
N9193714106T
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