Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen – Ä3

Alte FassungIn Kraft seit 05.11.2000

Vorbehalte, Erklärungen, etc. der Vertragsparteien wurden mit Stichtag 11.9.2010 eingearbeitet.

§ 0

Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen – Ä3

Kurztitel

Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen – Ä3

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 162/2000

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

05.11.2000

Außerkrafttretensdatum

20.11.2019

Index

89/07 Umweltschutz

Langtitel

(Übersetzung)

Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen *)

StF: BGBl. III Nr. 162/2000 (NR: GP XX RV 1523 AB 1693 S. 164 . BR: AB 5922 S. 653 .)

Sprachen

Englisch, Französisch

Vertragsparteien

Vertragsparteien siehe Stammvertrag, BGBl. Nr. 283/1989

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

_________________

*) Angenommen auf der 9. Tagung der Vertragsparteien in Montreal am 17. September 1997

Ratifikationstext

(Anm.: letzte Anpassung durch Kundmachung BGBl. III Nr. 101/2010)

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 7. August 2000 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; die Änderung tritt gemäß ihrem Art. 3 Abs. 3 für Österreich mit 5. November 2000 in Kraft.

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten die Änderung ratifiziert, angenommen oder sind ihr beigetreten:

Ägypten, Antigua und Barbuda, Australien, Bolivien, Bulgarien, Chile, Deutschland, Dschibuti, Georgien, Grenada, Guyana, Haiti, Island, Jordanien, Kanada, Kenia, Republik Korea, Libanon, Luxemburg, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Neuseeland, Niederlande, Niger, Norwegen, Panama, Polen, Salomonen, Schweden, Senegal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Sri Lanka, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, Arabische Republik Syrien, Trinidad und Tobago, Tschechische Republik, Tunesien, Uganda, Ungarn, Uruguay.

Anlässlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde haben folgende Staaten Erklärungen abgegeben:

Dänemark

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge hat Dänemark am 3. Dezember 2009 mitgeteilt, dass die Änderung auch auf die Färöer Inseln Anwendung findet.

Heiliger Stuhl

Mit seinem Beitritt zum Wiener Protokoll zum Schutz der Ozonschicht und dem Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, sowie seinen vier Änderungen: London (1990), Kopenhagen (1992), Montreal (1997) und Peking (1999), möchte der Heilige Stuhl die gesamte internationale Gemeinschaft dazu ermutigen, echte Zusammenarbeit zwischen Politik, Wissenschaft und Wirtschaft entschlossen zu unterstützen. Solch eine Zusammenarbeit, wie es der Fall des Ozonschutzes gezeigt hat, kann bedeutende Ergebnisse erzielen, was zugleich ermöglicht, die Schöpfung zu bewahren, wesentliche menschliche Entwicklungen zu fördern sowie auf das Gemeingut zu achten, im Geist verantwortungsvollen Zusammengehörigkeitsgefühls und mit tiefgründigen positive Auswirkungen für gegenwärtige und zukünftige Generationen.

In Entsprechung der besonderen Natur und dem eigenen Charakter des Staates Vatikanstadt, beabsichtigt der Heilige Stuhl, im Wege des feierlichen Beitrittsakts, der Verpflichtung der Staaten zur korrekten und wirksamen Umsetzung der Verträge sowie zur Erreichung der erwähnten Ziele seine moralische Unterstützung zu geben.

Anmerkung

Vorbehalte, Erklärungen, etc. der Vertragsparteien wurden mit Stichtag 11.9.2010 eingearbeitet.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2023

Gesetzesnummer

20000938

Dokumentnummer

NOR30001006

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