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Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Oman)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Oman)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 344/1984
Typ
Vertrag – Oman
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
03.09.1984
Unterzeichnungsdatum
03.11.1982
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Langtitel
(Übersetzung)
ABKOMMEN ZWISCHEN DER BUNDESREGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DES SULTANATS OMAN ÜBER DEN FLUGLINIENVERKEHR ZWISCHEN IHREN BEIDEN GEBIETEN UND DARÜBER HINAUS
StF: BGBl. Nr. 344/1984
Ratifikationstext
Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 19 am 3. September 1984 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Bundesregierung der Republik Österreich und die Regierung des Sultanats Oman;
als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt;
vom Wunsche geleitet, ein das genannte Abkommen ergänzendes Abkommen zum Zweck der Errichtung von Fluglinien zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus zu schließen;
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
04.09.2019
Gesetzesnummer
10011589
Dokumentnummer
NOR11011854
alte Dokumentnummer
N9198414169T
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