§ 0
Luftverkehrsabkommen - Fluglinienverkehr (Kuba)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen - Fluglinienverkehr (Kuba)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 574/1992
Inkrafttretensdatum
01.09.1992
Außerkrafttretensdatum
15.12.2015
Beachte
Das Abkommen ist mit dem Inkrafttreten des Luftverkehrsabkommens, BGBl. III Nr. 87/2016, als beendet anzusehen (vgl. BGBl. III Nr. 201/2016).
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK KUBA ÜBER DEN FLUGLINIENVERKEHR ZWISCHEN IHREN HOHEITSGEBIETEN UND DARÜBER HINAUS
StF: BGBl. Nr. 574/1992
Änderung
Ratifikationstext
Der Notenwechsel gemäß Art. 18 des Abkommens erfolgte am 18. Februar bzw. 23. Juli 1992; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 18 mit 1. September 1992 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Kuba, im folgenden die Vertragsparteien genannt,
Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt,
Vom Wunsche geleitet, ihre gegenseitigen Beziehungen auf dem Gebiet der Zivilluftfahrt zu entwickeln und zu stärken und in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Haben folgendes vereinbart:
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