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Luftverkehrsabkommen (Dominikanische Republik)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Dominikanische Republik)
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag – Dominikanische R
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.06.2009
Unterzeichnungsdatum
19.04.2007
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Langtitel
Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Dominikanischen Republik samt Anhang
Sprachen
Deutsch, Englisch, Spanisch
Ratifikationstext
Der Notenwechsel gemäß Art. 24 des Abkommens wurde am 17. Dezember 2007 bzw. 23. April 2009 durchgeführt; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 24 mit 1. Juni 2009 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Dominikanischen Republik, in diesem Abkommen in der Folge „die Vertragsparteien“ genannt, als Vertragsparteien der am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Konvention über die Internationale Zivilluftfahrt;
Vom Wunsche geleitet, internationale Flugdienste auf sichere und geordnete Art und Weise zu organisieren und die internationale Zusammenarbeit im Hinblick auf derartige Dienste bestmöglich zu fördern; und
Vom Wunsche geleitet, ein Abkommen zu schließen, um die Entwicklung von Linienflugdiensten zwischen ihren Territorien sowie darüber hinaus zu fördern;
Haben Folgendes vereinbart:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
18.09.2019
Gesetzesnummer
20006363
Dokumentnummer
NOR40108089
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