Luftverkehrsabkommen (Äthiopien)

Alte FassungIn Kraft seit 01.8.1985

Das Abkommen ist mit dem Inkrafttreten des Luftverkehrsabkommens, BGBl. III Nr. 165/2025, als beendet anzusehen (vgl. BGBl. III Nr. 45/2026).

§ 0

Luftverkehrsabkommen (Äthiopien)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Äthiopien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 320/1985

Typ

Vertrag – Äthiopien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.08.1985

Außerkrafttretensdatum

31.10.2025

Unterzeichnungsdatum

20.03.1985

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Beachte

Das Abkommen ist mit dem Inkrafttreten des Luftverkehrsabkommens,

BGBl. III Nr. 165/2025, als beendet anzusehen (vgl. BGBl. III Nr. 45/2026).

Langtitel

(Übersetzung)

LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER PROVISORISCHEN MILITÄRREGIERUNG DES SOZIALISTISCHEN ÄTHIOPIEN

StF: BGBl. Nr. 320/1985

Änderung

BGBl. III Nr. 45/2026

Ratifikationstext

Der in Artikel 17 vorgesehene Notenwechsel fand am 1. April 1985 (äthiopische Note) bzw. am 6. Juni 1985 (österreichische Note) statt. Das Abkommen tritt daher am 1. August 1985 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Provisorische Militärregierung des Sozialistischen Äthiopien,

in diesem Abkommen in der Folge die Vertragschließenden Parteien genannt,

als Parteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über internationale Zivilluftfahrt,

vom Wunsch geleitet, ein das genannte Abkommen ergänzendes Abkommen zum Zwecke der Errichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,

sind wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

27.04.2026

Gesetzesnummer

10011594

Dokumentnummer

NOR11011859

alte Dokumentnummer

N9198514170T

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