Lehrplan der Lehrgänge für die Ausbildung der Neulehrer an Berufsschulen und der Neulehrer des gewerblichen Fachunterrichtes an mittleren und höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1986

§ 0

Lehrplan der Lehrgänge für die Ausbildung der Neulehrer an Berufsschulen und der Neulehrer des gewerblichen Fachunterrichtes an mittleren und höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten

Kurztitel

Lehrplan der Lehrgänge für die Ausbildung der Neulehrer an Berufsschulen und der Neulehrer des gewerblichen Fachunterrichtes an mittleren und höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 257/1986 aufgehoben durch BGBl. Nr. 728/1992

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.09.1986

Außerkrafttretensdatum

27.11.1992

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 4. April 1986 über den Lehrplan der Lehrgänge für die Ausbildung der Neulehrer an Berufsschulen und der Neulehrer des gewerblichen Fachunterrichtes an mittleren und höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten

StF: BGBl. Nr. 257/1986

Änderung

BGBl. Nr. 728/1992

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 271/1985, insbesondere der §§ 6 und 126a, wird verordnet:

Schlagworte

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Zuletzt aktualisiert am

09.09.2025

Gesetzesnummer

10008597

Dokumentnummer

NOR11008748

alte Dokumentnummer

N6198614161S

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