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Handelsbeziehungen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1925

§ 0

Handelsbeziehungen

Kurztitel

Handelsbeziehungen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 51/1925

Inkrafttretensdatum

01.01.1925

Langtitel

Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Norwegen, betreffend die Regelung der Handelsbeziehungen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Norwegen.

StF: BGBl. Nr. 51/1925

Änderung

idF:

BGBl. Nr. 293/1926 (Z)

Ratifikationstext

Der im vorstehenden Notenwechsel enthaltene Staatsvertrag ist am 17. Dezember 1924 vom Bundespräsidenten ratifiziert worden und wird mit dem Beifügen kundgemacht, daß er am 1. Jänner 1925 in Kraft getreten ist.

Präambel/Promulgationsklausel

Christiania, den 3. Dezember 1924.

Herr Minister!

Nachdem die österreichische Bundesregierung und die königlich norwegische Regierung, von dem Bestreben geleitet, die gegenseitigen Handelsbeziehungen möglichst innig zu gestalten, übereingekommen sind, sobald als möglich in Verhandlungen über den Abschluß eines Handels- und Schiffahrtsvertrages einzutreten und für die Zwischenzeit bis zum Zustandekommen eines solchen Vertrages eine Regelung der gegenseitigen Handelsbeziehungen durch ein Provisorisches Handelsübereinkommen herbeizuführen, beehrt sich der unterzeichnete österreichische Gesandte in Christiana Seiner Exzellenz dem Herrn königlich norwegischen Minister des Äußeren auftragsgemäß zur Kenntnis zu bringen, daß die Bundesregierung den nachstehenden Vereinbarungen zugestimmt hat:

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