§ 0
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften (Slowakei)
Kurztitel
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften (Slowakei)
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
01.09.2004
Langtitel
Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften
StF: BGBl. III Nr. 115/2004 (NR: GP XXII RV 344 AB 394 S. 50 . BR: AB 6992 S. 706 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde gemäß Artikel 8 Absatz 1 des Rahmenabkommens am 2. Juni 2004 ausgetauscht; das Rahmenabkommen ist gemäß seinem Artikel 8 Absatz 1 am 1. September 2004 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Slowakische Republik (im Folgenden kurz „Vertragsparteien“ genannt)
in der Überzeugung, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften die gutnachbarlichen Beziehungen und das gegenseitige Verständnis fördert,
im Bewusstsein der Notwendigkeit einer Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Staaten Mitteleuropas,
im Bemühen, günstige Bedingungen für die Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen den benachbarten Gebietskörperschaften zu schaffen,
im Bestreben, das gemeinsame Kultur- und Naturerbe der Grenzgebiete zu erhalten,
unter Berücksichtigung des am 21. Mai 1980 in Madrid unterzeichneten Europäischen Rahmenübereinkommens über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften,
haben Folgendes vereinbart:
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