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Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen erbrachten Leistungen für das Jahr 2015

Aktuelle FassungIn Kraft seit 24.10.2019

§ 0

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen erbrachten Leistungen für das Jahr 2015

Kurztitel

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen erbrachten Leistungen für das Jahr 2015

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 309/2019

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

24.10.2019

Index

27/01 Rechtsanwälte

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz über die gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren erbrachten Leistungen für das Jahr 2015

StF: BGBl. II Nr. 309/2019

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 47 Abs. 5 Rechtsanwaltsordnung, RGBl. Nr. 96/1868, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 61/2019, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Hauptausschuss des Nationalrats verordnet:

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2019

Gesetzesnummer

20010784

Dokumentnummer

NOR40218747

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