§ 0
GATT - Verhandlungen gem. Artikel XXVIII - Ergebnisse
Kurztitel
GATT - Verhandlungen gem. Artikel XXVIII - Ergebnisse
Kundmachungsorgan
BGBl.Nr. 194/1958
Inkrafttretensdatum
01.09.1958
Langtitel
(Übersetzung.)
ALLGEMEINES ZOLL- UND HANDELSABKOMMEN VERHANDLUNGEN GEMÄSS ARTIKEL XXVIII ERGEBNISSE DER VERHANDLUNGEN
StF: BGBl. Nr. 194/1958 (NR: GP VIII RV 448 AB 454 S. 59 . BR: S. 135.)
Sonstige Textteile
Nachdem die Ergebnisse der in den Jahren 1955, 1956 und 1957 geführten Kündigungsverhandlungen gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens, welche also lauten:
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten haben, erklärt der Bundespräsident diese Ergebnisse für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesen Ergebnissen enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, vom Bundesminister für Handel und Wiederaufbau und vom Bundesminister für die Auswärtigen Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 17. Juli 1958.
Ratifikationstext
Das vorliegende Protokoll wird am 1. September 1958 in Kraft treten.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)