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GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - vorl. Beitritt Philippinen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 21.9.1976

§ 0

GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - vorl. Beitritt Philippinen

Kurztitel

GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - vorl. Beitritt Philippinen

Kundmachungsorgan

BGBl.Nr. 353/1977

Inkrafttretensdatum

21.09.1976

Langtitel

(Übersetzung)

Niederschrift (Procès-Verbal) betreffend die Verlängerung der Deklaration über den vorläufigen Beitritt der Philippinen zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen

StF: BGBl. Nr. 353/1977 (NR: GP XIV RV 185 AB 241 S. 28 . BR: AB 1551 S. 353 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 21. September 1976 hinterlegt; die Niederschrift ist gemäß ihrer Ziffer 2 für Österreich am selben Tag in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Vertragsparteien der Deklaration vom 9. August 1973 über den vorläufigen Beitritt der Philippinen zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (im folgenden als „die Deklaration“ bzw. als „das Allgemeine Abkommen“ bezeichnet),

IN ANWENDUNG der Ziffer 4 der Deklaration,

KOMMEN ÜBEREIN wie folgt:

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