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GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - vorl. Beitritt Philippinen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 24.10.1974

§ 0

GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - vorl. Beitritt Philippinen

Kurztitel

GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - vorl. Beitritt Philippinen

Kundmachungsorgan

BGBl.Nr. 635/1974

Inkrafttretensdatum

24.10.1974

Langtitel

(Übersetzung)

DEKLARATION ÜBER DEN VORLÄUFIGEN BEITRITT DER PHILIPPINEN ZUM ALLGEMEINEN ZOLL- UND HANDELSABKOMMEN

StF: BGBl. Nr. 635/1974 (NR: GP XIII RV 1051 AB 1183 S. 111 . BR: S. 334.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 24. September 1974 beim GATT-Sekretariat hinterlegt; die Deklaration tritt gemäß ihrer Ziffer 4 für Österreich im Verhältnis zu den Philippinen am 24. Oktober 1974 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Philippinen und die anderen Regierungen, für die diese Deklaration angenommen wurde (die letzteren Regierungen im folgenden als „teilnehmende Regierungen“ bezeichnet) sowie die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft,

IN DER ERWÄGUNG, dass die Regierung der Philippinen am 14. Feber 1973 ein formelles Ansuchen um vorläufigen Beitritt zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (im folgenden als das „Allgemeine Abkommen“ bezeichnet) gestellt hat und daß die Regierung der Philippinen bereit sein wird, während der Multilateralen Handelsverhandlungen, die im September 1973 eingeleitet werden sollen, die Zollverhandlungen mit Vertragsparteien zu führen, die einem Beitritt nach Artikel XXXIII voranzugehen haben,

IN DER ERWÄGUNG, dass es wünschenswert erscheint, die Philippinen einzuladen, als einen Schritt in Richtung auf ihren möglichen Beitritt gemäß Artikel XXXIII dem Allgemeinen Abkommen vorläufig beizutreten:

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