Förderung und Schutz von Investitionen (Rumänien)

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.1997

Das Abkommen ist gemäß BGBl. III Nr. 54/2022 als beendet anzusehen.

§ 0

Förderung und Schutz von Investitionen (Rumänien)

Kurztitel

Förderung und Schutz von Investitionen (Rumänien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 73/1997

Typ

Vertrag - Rumänien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.07.1997

Außerkrafttretensdatum

31.03.2022

Unterzeichnungsdatum

15.05.1996

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Beachte

Das Abkommen ist gemäß BGBl. III Nr. 54/2022 als beendet anzusehen.

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und Rumänien über die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

StF: BGBl. III Nr. 73/1997 (NR: GP XX RV 212 AB 357 S. 44 . BR: AB 5297 S. 618 .)

Änderung

BGBl. III Nr. 54/2022 (NR: GP XXVII RV 1240 AB 1301 S. 141 . BR: AB 10895 S. 938 .)

Sprachen

Deutsch, Rumänisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 9. April 1997 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 11 Abs. 1 mit 1. Juli 1997 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND RUMÄNIEN, im folgenden die „Vertragsparteien“ genannt,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,

IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme solcher Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2022

Gesetzesnummer

10007922

Dokumentnummer

NOR11008065

alte Dokumentnummer

N5199762737J

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