Rechtsnormen
Verordnungen
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
Finanzielle Ansprüche der Anspruchsberechtigten
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
aktuell keine Fassung in Kraft
21.1.2023 (BGBl. II Nr. 71/2024)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.