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Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EU - Litauen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.2.1998

§ 0

Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EU - Litauen

Kurztitel

Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EU - Litauen

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 33/1998

Inkrafttretensdatum

01.02.1998

Beachte

Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG ist dieses Vertragswerk dadurch kundgemacht worden, daß es beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur öffentlichen Einsicht aufgelegt worden ist. Aus diesem Grund ist der Inhalt dieser Rechtsvorschrift in der Datenbank nicht enthalten.

Langtitel

Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Litauen andererseits

StF: BGBl. III Nr. 33/1998 (NR: GP XX RV 79 VV S. 14. BR: AB 5159 S. 611.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

1. Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhängen und Protokollen wird genehmigt

und

2. im Sinne des Art. 49 Abs. 2 B-VG erfolgt die Kundmachung des Vertragstextes samt Anhängen und Protokollen in allen authentischen Sprachfassungen durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten.

Ratifikationstext

Die Notifikation gemäß Art. 132 des Abkommens wurde am 30. April 1996 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 132 mit 1. Februar 1998 in Kraft getreten.

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