Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Wärme-, Kälte- und Schallisolierer

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1988

§ 0

Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Wärme-, Kälte- und Schallisolierer

Kurztitel

Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Wärme-, Kälte- und Schallisolierer

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 370/1988 aufgehoben durch BGBl. Nr. 1090/1994

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.09.1988

Außerkrafttretensdatum

30.06.1999

Index

50/04 Berufsausbildung

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 28. Juni 1988, mit der die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Wärme-, Kälte- und Schallisolierer erlassen wird

StF: BGBl. Nr. 370/1988

Änderung

BGBl. Nr. 1090/1994

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet:

Für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Wärme-, Kälte- und Schallisolierer wird folgende Prüfungsordnung erlassen:

Schlagworte

Wärmeisolierer, Kälteisolierer

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2026

Gesetzesnummer

10006947

Dokumentnummer

NOR11007060

alte Dokumentnummer

N5198810986E

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