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Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Waffen- und Munitionshändler

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1992

§ 0

Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Waffen- und Munitionshändler

Kurztitel

Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Waffen- und Munitionshändler

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 330/1991

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.1992

Index

50/04 Berufsausbildung

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Waffen- und Munitionshändler erlassen wird

StF: BGBl. Nr. 330/1991

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet:

Für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Waffen- und Munitionshändler wird folgende Prüfungsordnung erlassen:

Schlagworte

Waffenhändler

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2026

Gesetzesnummer

10007170

Dokumentnummer

NOR11007284

alte Dokumentnummer

N5199115898J

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