Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Elektromechaniker für Schwachstrom

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1987

§ 0

Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Elektromechaniker für Schwachstrom

Kurztitel

Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Elektromechaniker für Schwachstrom

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 397/1987 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 330/1999

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.09.1987

Außerkrafttretensdatum

30.06.2002

Index

50/04 Berufsausbildung

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 30. Juli 1987, mit der die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Elektromechaniker für Schwachstrom erlassen wird

StF: BGBl. Nr. 397/1987

Änderung

BGBl. Nr. 348/1992

BGBl. II Nr. 330/1999

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet:

Für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Elektromechaniker für Schwachstrom wird folgende Prüfungsordnung erlassen:

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2026

Gesetzesnummer

10006900

Dokumentnummer

NOR11007013

alte Dokumentnummer

N51987194260

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