Erklärung des Kollektivvertrags für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung

Alte FassungIn Kraft seit 01.5.2015

§ 0

Erklärung des Kollektivvertrags für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung

Kurztitel

Erklärung des Kollektivvertrags für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 155/2015 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 187/2016

Inkrafttretensdatum

01.05.2015

Außerkrafttretensdatum

31.05.2016

Beachte

materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 187/2016

Langtitel

Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der der Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung erklärt wird

StF: BGBl. II Nr. 155/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ist gemäß § 18 Abs. 1 Arbeitsverfassungsgesetz, BGBl. Nr. 22/1974, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 71/2013 ermächtigt, auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft, die Partei eines Kollektivvertrages ist, bei Vorliegen der in Abs. 3 angeführten Voraussetzungen diesem Kollektivvertrag durch Erklärung zur Satzung auch außerhalb seines räumlichen, fachlichen und persönlichen Wirkungsbereiches rechtsverbindliche Wirkung zuzuerkennen.

Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat mit Beschluss vom 16. Juni 2015 nach Durchführung einer Senatsverhandlung nachstehende Satzung erlassen:

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