Ergänzender Notenwechsel zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik China über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich

Alte FassungIn Kraft seit 10.8.1988

§ 0

Ergänzender Notenwechsel zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik China über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich

Kurztitel

Ergänzender Notenwechsel zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik China über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 441/1988 aufgehoben durch BGBl. Nr. 16/1995

Typ

Vertrag – China

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

10.08.1988

Außerkrafttretensdatum

03.01.1995

Unterzeichnungsdatum

30.05.1988

Index

39/05 Zollbegünstigungen

Langtitel

Ergänzender Notenwechsel zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik China über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich

StF: BGBl. Nr. 441/1988

Änderung

BGBl. Nr. 16/1995

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2025

Gesetzesnummer

10004595

Dokumentnummer

NOR11004644

alte Dokumentnummer

N3198814432L

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