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Einräumung von Privilegien und Immunitäten

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1979

§ 0

Einräumung von Privilegien und Immunitäten

Kurztitel

Einräumung von Privilegien und Immunitäten

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 614/1978

Inkrafttretensdatum

01.01.1979

Langtitel

Verordnung der Bundesregierung vom 17. Oktober 1978 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an Ständige Beobachtermissionen bei internationalen Organisationen

StF: BGBl. Nr. 614/1978

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 1 Abs. 1 und 9 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1977, BGBl. Nr. 677, über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates verordnet:

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