Rechtsnormen
Bundesgesetze
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Einführung eines strengeren Befähigungsnachweises für die Gewerbe der Hühneraugenschneider und Fußpfleger sowie der Schönheitspfleger (Kosmetiker) und der Masseure
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01.8.1974 (BGBl. Nr. 629/1990)
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Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
BGBl. Nr. 178/1957