§ 0
Ein- und Ausreise der Besatzungsmitglieder von Flugzeugen (Russische Föderation)
Kurztitel
Ein- und Ausreise der Besatzungsmitglieder von Flugzeugen (Russische Föderation)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 307/1990
Inkrafttretensdatum
09.03.1994
Beachte
Die Bezeichnungen ,,Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken'' oder ,,UdSSR'' bzw. ,,sowjetisch'' sind als ,,Russische Föderation'' bzw. ,,russisch'' zu lesen. Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in einem Notenwechsel (BGBl. Nr. 257/1994) beschlossene Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
Langtitel
Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die vereinfachte Regelung der Ein- und Ausreise sowie des vorübergehenden Aufenthaltes der Besatzungsmitglieder von Flugzeugen österreichischer und sowjetischer Fluggesellschaften
StF: BGBl. Nr. 307/1990
Änderung
BGBl. Nr. 257/1994 (NR: GP XVIII RV 1193 AB 1270 S. 150 . BR: AB 4717 S. 579 .)
Ratifikationstext
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Punkt 3 mit 1. Juli 1990 in Kraft.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)