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Ein- und Ausreise der Besatzungsmitglieder von Flugzeugen (UdSSR)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.1990

§ 0

Ein- und Ausreise der Besatzungsmitglieder von Flugzeugen (UdSSR)

Kurztitel

Ein- und Ausreise der Besatzungsmitglieder von Flugzeugen (UdSSR)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 307/1990

Inkrafttretensdatum

01.07.1990

Beachte

Für die nachstehenden Staaten wurde eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt:

Russische Föderation (BGBl. Nr. 257/1994)

Ukraine (BGBl. Nr. 291/1996)

Langtitel

Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die vereinfachte Regelung der Ein- und Ausreise sowie des vorübergehenden Aufenthaltes der Besatzungsmitglieder von Flugzeugen österreichischer und sowjetischer Fluggesellschaften

StF: BGBl. Nr. 307/1990

Ratifikationstext

Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Punkt 3 mit 1. Juli 1990 in Kraft.

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