§ 0
Ein- und Ausreise der Besatzungsmitglieder von Flugzeugen (UdSSR)
Kurztitel
Ein- und Ausreise der Besatzungsmitglieder von Flugzeugen (UdSSR)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 307/1990
Inkrafttretensdatum
01.07.1990
Beachte
Für die nachstehenden Staaten wurde eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt:
Russische Föderation (BGBl. Nr. 257/1994)
Ukraine (BGBl. Nr. 291/1996)
Langtitel
Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die vereinfachte Regelung der Ein- und Ausreise sowie des vorübergehenden Aufenthaltes der Besatzungsmitglieder von Flugzeugen österreichischer und sowjetischer Fluggesellschaften
StF: BGBl. Nr. 307/1990
Ratifikationstext
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Punkt 3 mit 1. Juli 1990 in Kraft.
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