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Eheschließungen vor Funktionären der Besatzungsmächte

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.1947

§ 0

Eheschließungen vor Funktionären der Besatzungsmächte

Kurztitel

Eheschließungen vor Funktionären der Besatzungsmächte

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 117/1947

Inkrafttretensdatum

01.07.1947

Langtitel

Bundesgesetz vom 21. Mai 1947 über die Wirksamkeit von Eheschließungen vor Funktionären der Besatzungsmächte.

StF: BGBl. Nr. 117/1947 (NR: GP V RV 356 AB 363 S. 53 . BR: S. 19.)

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