§ 0
Durchgangsverkehr von Exekutivorganen und die Durchbeförderung von Häftlingen (Deutschland)
Kurztitel
Durchgangsverkehr von Exekutivorganen und die Durchbeförderung von Häftlingen (Deutschland)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 58/1998
Inkrafttretensdatum
01.05.1998
Langtitel
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Durchgangsverkehr von Exekutivorganen und die Durchbeförderung von Häftlingen
StF: BGBl. III Nr. 58/1998 (NR: GP XIX RV 47 AB 284 S. 47 . BR: AB 5052 S. 603 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 18. Februar 1998 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. 23 Abs. 2 mit 1. Mai 1998 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Bundesrepublik Deutschland haben folgendes vereinbart:
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