§ 0
Durchgangsverkehr auf der Roßfeldstraße (BRD)
Kurztitel
Durchgangsverkehr auf der Roßfeldstraße (BRD)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 340/1967
Typ
Vertrag - BRD
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.11.1967
Unterzeichnungsdatum
17.02.1966
Index
49/04 Grenzverkehr
Langtitel
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Durchgangsverkehr auf der Roßfeldstraße
StF: BGBl. Nr. 340/1967 (NR: GP XI RV 213 AB 249 S. 30 . BR: S. 247.)
Änderung
BGBl. III Nr. 58/1998 (NR: GP XIX RV 47 AB 284 S. 47 . BR: AB 5052 S. 603 .)
Sonstige Textteile
Nachdem der am 17. Februar 1966 in Wien unterzeichnete Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Durchgangsverkehr auf der Roßfeldstraße samt Schlußprotokoll, welcher also lautet: ....
(Anm.: es folgt der Text der Vereinbarung)
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Vertrag samt Schlußprotokoll für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Inneres, vom Bundesminister für Justiz, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, vom Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie, vom Bundesminister für Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen, vom Bundesminister für Landesverteidigung, vom Bundesminister für Bauten und Technik und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Ratifikationstext
Die Ratifikationsurkunden zu dem vorliegenden Vertrag sind am 20. September 1967 ausgetauscht worden; der Vertrag tritt somit gemäß seinem Art. 27 Abs. 2 am 1. November 1967 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundespräsident der Republik Österreich
und
der Präsident der Bundesrepublik Deutschland
sind in der Absicht, auf der Roßfeldstraße den Durchgangsverkehr zu erleichtern, übereingekommen, einen Vertrag zu schließen.
Zu diesem Zweck haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)
die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten die nachstehenden Bestimmungen vereinbart haben:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
22.06.2023
Gesetzesnummer
10005300
Dokumentnummer
NOR11005384
alte Dokumentnummer
N4196710586G
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