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Durchführungsübereinkommen zum Übereinkommen zwischen den Parteien der Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa über den automatisierten Austausch von DNA-, daktyloskopischen- und Fahrzeugregisterdaten

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.10.2025

§ 0

Durchführungsübereinkommen zum Übereinkommen zwischen den Parteien der Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa über den automatisierten Austausch von DNA-, daktyloskopischen- und Fahrzeugregisterdaten

Kurztitel

Durchführungsübereinkommen zum Übereinkommen zwischen den Parteien der Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa über den automatisierten Austausch von DNA-, daktyloskopischen- und Fahrzeugregisterdaten

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 150/2025

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

19.10.2025

Unterzeichnungsdatum

13.09.2018

Index

49/11 Internationale Sicherheit

Langtitel

(Übersetzung)

DURCHFÜHRUNGSÜBEREINKOMMEN ZUM ÜBEREINKOMMEN ZWISCHEN DEN PARTEIEN DER KONVENTION ÜBER DIE POLIZEILICHE ZUSAMMENARBEIT IN SÜDOSTEUROPA ÜBER DEN AUTOMATISIERTEN AUSTAUSCH VON DNA-, DAKTYLOSKOPISCHEN UND FAHRZEUGREGISTERDATEN

StF: BGBl. III Nr. 150/2025

Sprachen

Englisch

Vertragsparteien

*Albanien III 150/2025 *Bulgarien III 150/2025 *Moldau III 150/2025 *Montenegro III 150/2025 *Nordmazedonien III 150/2025 *Rumänien III 150/2025 *Serbien III 150/2025 *Ungarn III 150/2025

Ratifikationstext

Das Durchführungsübereinkommen tritt gemäß seinem Art. 16 Abs. 1 für Österreich mit 19. Oktober 2025 in Kraft.

Laut Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten der Republik Serbien gehören dem Durchführungsübereinkommen folgende weitere Staaten an:

Albanien, Bulgarien, Republik Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Ungarn.

Präambel/Promulgationsklausel

Auf der Grundlage der Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa (nachstehend „PCC SEE“ genannt),

Im Einklang mit Artikel 20 des Übereinkommens zwischen den Parteien der Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa zum automatisierten Austausch von DNA-, daktyloskopischen- und Fahrzeugregisterdaten (nachstehend „das Übereinkommen“ genannt),

sind die Parteien wie folgt übereingekommen:

Zuletzt aktualisiert am

03.10.2025

Gesetzesnummer

20012974

Dokumentnummer

NOR40272033

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