§ 0
Durchführung des Praktikantenabkommens
Kurztitel
Durchführung des Praktikantenabkommens
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
03.06.2005
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Durchführung des Praktikantenabkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Ungarn
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 1 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Ungarn über den Austausch von Arbeitnehmern zur Erweiterung der beruflichen und sprachlichen Kenntnisse (Praktikantenabkommen), BGBl. III Nr. 27/1998, wird verordnet:
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