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Doppelbesteuerung – Einkommensteuer, Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung (Japan)
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommensteuer, Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung (Japan)
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag - Japan
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
27.10.2018
Unterzeichnungsdatum
30.01.2017
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Langtitel
(Übersetzung)
Abkommen zwischen der Republik Österreich und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung
StF: BGBl. III Nr. 167/2018 (NR: GP XXVI RV 6 AB 63 S. 15 . BR: AB 9942 S. 878 .)
Sprachen
Englisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Ratifikationstext
Die gemäß Art. 30 Abs. 1 des Abkommens vorgesehenen Noten wurden am 27. September 2018 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 30 Abs. 1 mit 27. Oktober 2018 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und Japan,
von dem Wunsche geleitet, ihre wirtschaftlichen Beziehungen weiterzuentwickeln und ihre Zusammenarbeit in Steuersachen zu vertiefen, in der Absicht, ein Abkommen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen abzuschließen, ohne dadurch Möglichkeiten zur Nicht- oder Niedrigbesteuerung durch Steuerverkürzung oder -umgehung zu schaffen (einschließlich missbräuchlicher Gestaltungen, mit denen die Entlastungen dieses Abkommens mittelbar Personen verschafft werden sollen, die in Drittstaaten ansässig sind),
haben Folgendes vereinbart:
Anmerkung
Das Protokoll wurde als Anlage 1 dokumentiert.
Schlagworte
DBA,
Steuerumgehung, Nichtbesteuerung
Zuletzt aktualisiert am
16.09.2019
Gesetzesnummer
20010340
Dokumentnummer
NOR40208554
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