Die Änderungen auf Grund des MLI (BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Portugal plus MLI, als Anlage 2 dokumentiert.
§ 0
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Portugal)
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Portugal)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 85/1972
Typ
Vertrag - Portugal
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
27.02.1972
Unterzeichnungsdatum
29.12.1970
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Beachte
Die Änderungen auf Grund des MLI (BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Portugal plus MLI, als Anlage 2 dokumentiert.
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Portugiesischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
StF: BGBl. Nr. 85/1972 (NR: GP XII RV 379 AB 449 S. 46 . BR: S. 302.)
Änderung
BGBl. III Nr. 93/2018 (NR: GP XXV RV 1670 AB 1732 S. 190 . BR: AB 9848 S. 870 .)
Sprachen
Deutsch, Portugiesisch
Sonstige Textteile
Nachdem das am 29. Dezember 1970 in Wien unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Portugiesischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Notenwechsel, welches also lautet: ..
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Abkommen samt Notenwechsel für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 9. September 1971
Ratifikationstext
Die Ratifikationsurkunden zum vorliegenden Abkommen samt Notenwechsel sind am 27. Jänner 1972 ausgetauscht worden; das Vertragswerk ist somit gemäß Art. 29 Abs. 2 des Abkommens am 27. Feber 1972 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsident der Portugiesischen Republik sind, von dem Wunsche geleitet, auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen die Doppelbesteuerung zu vermeiden, übereingekommen, ein Abkommen abzuschließen, und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: es folgen die Namen der Bevollmächtigten)
Diese Bevollmächtigten haben, nachdem sie ihre Vollmachten ausgetauscht und diese in guter und gehöriger Form befunden haben, folgendes vereinbart:
Schlagworte
e-rk3, DBA
Zuletzt aktualisiert am
04.11.2020
Gesetzesnummer
10004117
Dokumentnummer
NOR11004153
alte Dokumentnummer
N3197212695T
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