Streichung – Veröffentlichung
§ 59
Auf Grund des Erlöschens der Berechtigung hat die Streichung aus dem Register der Behörde zu erfolgen.
Streichung – Veröffentlichung
§ 59
Auf Grund des Erlöschens der Berechtigung hat die Streichung aus dem Register der Behörde zu erfolgen.