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§ 13 BGBlG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2004

Information über das Recht der Republik Österreich

§ 13

Daten, die nur der Information über das Recht der Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) dienen, können im Internet ebenfalls unter der Adresse

www.ris.bka.gv.at

zur Abfrage bereit gehalten werden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser nicht authentischen Daten wird nicht gehaftet.